HAUSORDNUNG
Herzlich willkommen in der Gedenk- und Bildungsstätte Liebenau.
Die Gedenk- und Bildungsstätte ist ein Ort der nationalen und internationalen Erinnerungskultur. Das bedeutet, dass wir von unseren Besucher/innen ein Verhalten erwarten, das den Gedenkorte entsprechend würdigt. Dazu zählt insbesondere der respekt- und rücksichtsvolle Umgang mit allen Menschen und diesem Ort. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie einige Verhaltensregeln einhalten:
Gruppenleiter/innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Bitte berühren Sie die Exponate in der Ausstellung nicht. Die Besucher/innen haften für alle Schäden, die sie verursachen.
Nicht gestattet ist:
- das Tragen von Kleidungsstücken und die Verwendung von Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln ist.
- in irgendeiner Weise die Würde jedes Menschen zu verletzen.
- das unbeaufsichtigte Abstellen von Gepäckstücken.
- das Rauchen, Essen und das Trinken alkoholischer Getränke in den öffentlichen Räumen.
- der Einsatz von Mediengeräten mit Lautsprechern.
- die mediale Aufzeichnung, Fotografie und Mitschnitt von Vorträgen, Inhalten der Ausstellung oder sonstigen enthaltenen Veröffentlichungen.
Nur mit vorheriger Genehmigung durch die Gedenkstättenleitung möglich:
- jede Form gewerblicher Film- und Tonaufnahmen.
- die Ausgabe von Druckerzeugnissen aller Art.
- Befragungen der Besucher/innen und Mitarbeiter/innen.
- das Mitführen und Anbringen von Plakaten und Transparenten.
- Veranstaltungen, eigenständige Gedenkfeiern, Demonstrationen.
- musikalische und künstlerische Darbietungen.
Einlassvorbehalt
Die Gedenkstätte behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, Parteien oder Organisationen, die durch antidemokratische, rassistische, antisemitische, menschenfeindliche oder andere, dem Gedenkstättenzweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zur Gedenkstätte zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.
Unsere Mitarbeiter/innen sind angewiesen, diese Grundregeln für den Gedenkstättenbesuch durchzusetzen. Sie sind befugt, Verhaltensanordnungen zu erteilen. Wer diesen nicht Folge leistet, kann der Gedenkstätte und des Geländes verwiesen werden. Das Hausrecht obliegt den Mitarbeiter/innen der Gedenk- und Bildungsstätte Liebenau.
Hunde
Bitte beachten Sie, dass es in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt ist, Hunde mitzuführen. Ausgenommen sind Begleit- und Therapiehunde. Auf dem Außengelände sind sie stets an der Leine zu führen und die unmittelbare Aufsicht ist zu gewährleisten. Hinterlassenschaften sind unmittelbar zu entfernen.
Gedenkstättenleitung und Vorstand